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Saturday, April 15, 2023

Justizminister Buschmann will mehr Auswahl beim Familiennamen

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Da das deutsche Namensrecht bislang relativ wenig Spielraum lässt, hat Justizminister Marco Buschmann am Dienstag einen Entwurf zur Modernisierung des Namensrechts vorgelegt. Künftig sollen gemeinsame Doppelnamen erlaubt sein, mit oder ohne Bindestrich. Doch die Reform sieht noch weitere Änderungen vor.

Auch ein nicht-verheiratetes Paar soll die Möglichkeit erhalten, gemeinsamen Kindern einen Doppelnamen, also die Namen beider Elternteile, zu geben.

Eine Aneinanderreihung beliebig vieler Namen soll hingegen nicht möglich sein.

Das Verschmelzen von Nachnamen, wie es die Grünen vorgeschlagen haben, ist nicht Teil des Entwurfs.

Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf vorgelegt. Tritt die Reform in der von seinem Ministerium vorgesehenen Fassung in Kraft, bliebe es Eheleuten von Januar 2025 an selbst überlassen, ob sie ihre Namen mit oder ohne Bindestrich hintereinandersetzen wollen.

Länder und Verbände können nun bis zum 26. April zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Beispiel: Schmitz und Koppe

Ein Beispiel: Herr Schmitz und Frau Koppe könnten nach der Eheschließung dann beide Schmitz-Koppe, Schmitz Koppe, Koppe Schmitz oder Koppe-Schmitz heißen. Die Möglichkeit, dass beide nur Koppe oder nur Schmitz heißen, bleibt ebenso weiter bestehen wie die Variante, dass jeder seinen Nachnamen behält und kein gemeinsamer Familienname festgelegt wird.

Doppelnamen sollen auch für Kinder nicht-verheirateter Paare möglich sein

Entscheidet sich ein Paar für einen Doppelnamen als Ehenamen, führen diesen auch die gemeinsamen Kinder. Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll künftig auch ein nicht-verheiratetes Paar die Möglichkeit erhalten, dem gemeinsamen Kind einen Doppelnamen aus den beiden Nachnamen der Elternteile zu geben.

Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll dem Gesetzentwurf zufolge aufgehoben werden. Die angenommene Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.

Beispiel: Hoff und Binz

Heißen die unverheirateten Eltern etwa Hoff und Binz, könnte das ihre Tochter Luise, für die beide sorgeberechtigt sind, demnach mit Nachnamen Hoff-Binz, Binz-Hoff, Hoff Binz oder Binz Hoff heißen. Die herkömmliche Variante, das Kind Luise Binz oder Luise Hoff zu nennen, bleibt daneben erlaubt.


Einfachere Beantragung für Scheidungskinder

In dem Entwurf wird außerdem festgelegt, dass eine Aneinanderreihung beliebig vieler Namen nicht möglich sein wird. "Eltern mit Doppel- oder Mehrfachnamen können damit keinen Dreifach- oder Vierfachnamen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen, sondern müssen sich für je einen der bisher geführten Namen entscheiden", heißt es.

Zudem ist vorgesehen, Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen die Änderung ihrer Namen zu erleichtern. So soll bei Scheidungskindern eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ausreichen. Voraussetzung ist, dass der die Namensänderung anstrebende Elternteil das Sorgerecht hat und das Kind in dessen Haushalt lebt. Bisher musste bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden.

Beispiel: Schmitz Koppe und Müller-Lüdenscheid

Wenn Manfred Schmitz Koppe eine Marina Müller-Lüdenscheid heiratet, sollen sie zwar aus je einem Bestandteil des Namens einen neuen Doppelnamen bilden können, also zum Beispiel Schmitz-Lüdenscheid oder Müller Koppe. Mehr als zwei Namensbestandteile dürfen es aber nicht sein.


Grünen-Vorschlag des "Meshing" abgelehnt

Eine aus den Reihen der Grünen ins Gespräch gebrachte Verschmelzung von Nachnamen findet sich nicht in dem Entwurf. Für eine solche Möglichkeit hatte sich kürzlich der rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, ausgesprochen.

Beispiel: James und Harrison

Die Verschmelzung von Nachnamen ist etwa in Großbritannien bereits Praxis. Heiratet dort Herr James seine Partnerin Harrison, könnte das Paar über das sogenannte Meshing den gemeinsamen Namen Jamison tragen. 


Geschlechtsangepasste Familiennamen für Minderheiten möglich

"Das geltende deutsche Namensrecht ist in etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen und so flexibel wie Beton", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Mit der Einführung "echter Doppelnamen" werde dem Wunsch vieler Paare entsprochen.

"Und wir werden geschlechtsangepasste Familiennamen ermöglichen, wo eine besondere Namenstradition dies vorsieht – so etwa bei den Sorbinnen und Sorben", sagte Buschmann.

Beispiel für geschlechtsangepasste Familiennamen

Herr Kral und Frau Konzack heiraten. Das Ehepaar wählt den Familiennamen des Mannes zum Ehenamen. Die Ehefrau möchte diesen ihrer sorbischen Tradition entsprechend in der geschlechtsangepassten Form Kralowa führen.

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